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Haben Abmahnanwälte Angst um eine inzwischen bewährte Einnahmequelle?

Jedenfalls hat so manchem Vertreter dieser Zunft offenbar nicht gefallen, dass Bundesjustizministerin Zypries die Abmahngpraxis einiger Anwälte bei Urheberrechtsverletzungen auf dem 57. Deutschen Anwaltstag nicht nur kritisierte, sondern konkrete Gegenmaßnahmen ankündigte:

In „einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblicher Rechtsverletzung“ würden dann nur noch 50 bis 100 Euro an Gebühren für Abmahnung und Anwalt in Frage kommen. Auf diese Ankündigung reagierten laut Kölner Stadt-Anzeiger etliche der anwesenden Anwälte mit Buh-Rufen.

Konkret kritisierte die Ministerin Bagatellfälle, wie beispielsweise den eines 15-jährigen Mädchens, das für die Veröffentlichung eines Fotos ihrer Lieblingspopgruppe auf ihrer Homepage mit Abmahnkosten im vierstelligen Bereich bedacht worden war.

Quelle: irights.info