Nein, Koffein ist nicht über Nacht zur illegalen Droge erklärt worden. Aber der Kaffeekauf über das Internet kann strafbar sein – und zwar, wenn der Käufer nicht die in Deutschland fällige Kaffeesteuer von 2 Euro 19 pro Kilo Röstkaffee entrichtet.
Ein Glück, dass ich meinen Kaffee immernoch im Laden kaufe :-)
Dieser Eintrag wurde am
23.11.2006 um
14:19 in der Kategorie 'Unsortiertes' veröffentlicht.
Kommentare kannst Du über den
RSS 2.0-Feed verfolgen.
Die Kommentare meiner Besucher geben meine Meinung nicht notwendigerweise wieder. Ich behalte mir vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen dieses Blogs zuwiderlaufen, zu entfernen. Gute Chancen auf Löschung hat insbesondere unerwünschte Werbung. Es gibt keinen Anspruch darauf, mein Blog kommentieren zu können. Im Übrigen behalte ich mir vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. Kontakt: siehe Impressum.
Du kannst diesen Eintrag kommentieren, oder einen Trackback von Deinem Blog setzen. Bitte beachte dabei die Netiquette!
24.11.2006 um 16:07
Heiliger Bimbam… woher soll man denn soooowas wissen?
Ich hab mal über einen Holländischen Onlineshop Coffee Pads bestellt, die recht günstig waren. Da war ja dann hoffentlich Steuer drauf, sonst lande ich noch im Knast wegen illegalen Einführens von Genussmitteln im Wert von 5,60€
24.11.2006 um 16:22
Ich glaube, mit einer Selbstanzeige und der Begleichung der entsprechenden Steuerschuld, kannst Du Deinen Kopf – mit etwas Glück! – ggf. nochmal aus der Schlinge ziehen ;-)